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Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Niedersächsischen Evangelischen Verband für Altenhilfe und ambulante pflegerische Dienste e.V. (NEVAP) ist die Mitgliedschaft in einem der fünf diakonischen Werke in Niedersachsen.

Diakonische Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege sind aufgefordert, dem NEVAP beizutreten. So heißt es zum Beispiel in der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, sich in Fachverbänden zu organisieren:

§ 8 a: Fachverbände und Arbeitsgemeinschaften
(1) Fachverbände und Arbeitsgemeinschaften sind zur Förderung der fachlichen Zusammenarbeit tätig.
(2) Aus der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk soll eine Zugehörigkeit zum jeweiligen Fachverband bzw. zur jeweiligen Arbeitsgemeinschaft folgen.
(3) Die Aufgaben der Fachverbände bzw. Arbeitsgemeinschaften sind insbesondere:
- gegenseitiger Fach- und Erfahrungsaustausch;
- Erarbeitung von einschlägigen Stellungnahmen;
- Erarbeitung von einschlägigen Konzeptionen;
- Erarbeitung von Fortbildungskonzepten für Mitarbeiter des Fachbereiches und der Organisation von Fortbildungstagungen;
- Abstimmung mit dem Diakonischen Werk in Fachangelegenheiten.

Wir freuen uns auf Ihren Beitragsantrag, falls Sie noch nicht zu unseren Mitgliedern gehören.

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