Pflege darf nicht zur Armutsfalle werden

NEVAP fordert Einführung eines Pflegewohngeldes für stationär versorgte Menschen in Niedersachsen

Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP) fordert die Einführung eines Pflegewohngeldes für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Neben den Kosten für die eigentliche Pflege müssen sich die Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen auch an den Kosten beteiligen, die mit dem Gebäude zusammenhängen, in dem sie leben.

Diese Kosten sind je nach Ausstattung und Alter von Einrichtungen unterschiedlich. Der NEVAP fordert bei diesen Kosten eine Förderung des einzelnen Bewohners, ein Pflegewohngeld, das dazu beiträgt, die hohe finanzielle Belastung durch die stationäre Pflege etwas abzumildern.

Insgesamt war die finanzielle Belastung von stationär zu Pflegenden und deren Angehörigen immer weiter gestiegen, in den letzten zwei Jahren um mehr als 30 Prozent.Die Gründe hierfür sind allgemein bekannt: Der Pflegeberuf muss attraktiver gemacht werden, um junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Eine angemessene, tarifliche Vergütung wird gefordert, die allerdings die Kosten weiter in die Höhe treibt.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden zwar Kinder von Menschen mit Pflegebedarf entlastet, die Betroffenen selbst aber tragen immer höhere Kosten, weil die Beträge aus der Pflegeversicherung gleichbleiben. Inzwischen erhalten mehr Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen Sozialhilfe-Leistungen als vor Beginn der Pflegeversicherung.

Der NEVAP begrüßt die Initiative der Landesregierung, sich dafür einzusetzen, den Eigenanteil der Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Höhe zu begrenzen. Dies kann nur durch Bundesgesetze geschehen. Der Fachverband sieht aber auch das Land Niedersachsen selbst  in der Pflicht, weitere Entlastungen für Menschen mit Pflegebedarf in stationären Einrichtungen vorzunehmen. Dies könnte durch eine Bezuschussung der Investitionskosten erfolgen. Dies hätte sofort finanziell entlastende Wirkung für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Im Zuge der Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) hält es der NEVAP daher für notwendig und sachgerecht, Regelungen aufzunehmen, wie sie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern bestehen, um Armut durch Pflege zu bekämpfen

 

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