Vorschläge für Pflegereform nicht ausreichend - Länder müssen zusätzlich Investitionskosten tragen
Ziel der geplanten Finanzreform der Pflegeversicherung ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeheimen von der inzwischen viel zu hohen und stetig steigenden Selbstbeteiligung an den Pflegekosten zu entlasten. Sie sollen nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen.
Die Entlastung bezieht sich aber nur auf den Eigenbeitrag für den pflegebedingten Aufwand, die stetig steigenden Kosten für die Investitionskosten sowie für die Unterkunft & Verpflegung werden nicht erfasst. Im Bundesdurchschnitt sind das aktuell 2.015 €. Bei einem durchschnittlichen Eigenanteil für die Pflege von 786 € bedeutet die Reform für die meisten Betroffenen eine Entlastung von etwa 86 € im Monat.
„Die Richtung, die Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinen Reformvorschlägen für die Pflege einschlägt, ist richtig, führt aber nicht dazu, die Pflege in Deutschland insgesamt zukunftsfest zu machen“, so Christian Sundermann, Vorstandsvorsitzender des Niedersächsischen Evangelischen Verbands für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP).
„Eine Lösung für eine Finanzreform in der Pflege sieht anders aus“, sagt Sabine Weber, stellvertretende Vorsitzende des NEVAP, „dazu sollten auch die Bundesländer in die Pflicht genommen werden, die Investitionskosten zu übernehmen. Wir fordern schon seit längerem ein Pflegewohngeld. Dies würde ebenso dazu beitragen, die pflegerische Infrastruktur für die nächsten Jahre zu sichern.“
„Neben einer Finanzreform benötigen wir auch eine Strukturreform, um die Pflege in Deutschland zukunftsfest auszugestalten“, ergänzt Frank Pipenbrink, Geschäftsführer des NEVAP.
Dazu liegen Vorschläge in Form einer Roadmap für die Pflege vor, die der DEVAP in seinem „Strategiepapier Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ kürzlich vorgestellt hat.