Bei der Mitgliederversammlung am 5. Juni in Oldenburg waren Satzungsänderungen zur Abstimmung vorgesehen. Diese konnten nicht beschlossen werden, da eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.
In der Satzung des Fachverbandes heißt es in § 10 Abs. 4 dazu: „Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Änderungen des Vereinszweckes erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Erschienenen, wobei mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend sein muss. Bei einer Beschlussunfähigkeit kann der Vorstand innerhalb von drei Monaten eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen, diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.“
Hiermit geben wir zur Kenntnis, dass wir von § 10 Abs. 4 Gebrauch machen.
Wir nutzen das gemeinsam mit dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen geplante „Innovationsforum Pflege“ in Hannover, indem wir die erneute Mitgliederversammlung kurz vor der Veranstaltung durchführen. Es ist vorgesehen, im Rahmen der Mitgliederversammlung über Satzungsänderungen (s. Anlagen) zu beschließen.
Weiterhin geben wir Ihnen folgenden Hinweis: Laut § 10 Abs. 3 sind Stimmbündelungen von mehr als zwei Mitgliedern pro anwesendem Stimmberechtigten nicht zulässig.
Den gelben Stimmausweis erhalten Sie per Briefpost. Diesen geben Sie bitte Ihrer / Ihrem Bevollmächtigten für die Mitgliederversammlung mit.
Termin: Dienstag, 10. September 2024, 9.30 Uhr
Ort: Sheraton-Pelikan Hotel Hannover (Raum Mozart), Pelikanplatz 31, 30177 Hannover
Anmeldung: Link zur Anmeldung
NEVAP-Mitglieder erhalten eine Einladung per Mail mit der Bitte, sich zur besseren Planung bis zum 20. August 2024 anzumelden.
Hinweis: Eine Anmeldung zur Mitgliederversammlung ist nicht automatisch auch eine Anmeldung zum Innovationsforum. Bitte melden Sie sich hierfür mit der gesonderten Anmeldung an.
Tagesordnung
(Laut Satzung laden wir mit identischer Tagesordnung ein. Da die Tagesordnungspunkte 4. bis 7. bereits in der vorangegangenen Mitgliederversammlung behandelt wurden, werden diese nur formal aufgerufen.)
1. Eröffnung / Begrüßung und Andacht
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Bericht des Vorstandsvorsitzenden und Aussprache
5. Bericht des Rechnungsprüfers
6. Abnahme der Rechnungslegung 2023 und Entlastung des Vorstandes (gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung)
7. Bestellung der Rechnungsprüferin / des Rechnungsprüfers für das Geschäftsjahr 2024
8. Beschluss der Satzungsänderungen zu
a. § 4 Gemeinnützigkeit
b. § 12 Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstands
c. § 13 Auflösung des Verbandes
9. Verschiedenes