12.10.2026

NEVAP unterstützt Initiative zur Sicherung der Fahrdienste in der Tagespflege

Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege (NEVAP) unterstützt eine Initiative zur gesetzlichen Sonderbehandlung der Fahrdienste in Tagespflegeeinrichtungen. Diese sind aktuell Taxiunternehmen gleichgestellt.

Rund 24.000* Pflegebedürftige besuchen regelmäßig niedersächsische Tagespflegeeinrichtungen. Diese Einrichtungen sind wesentlicher Bestandteil der Versorgungskette für ältere Menschen, die zuhause leben und dort von Angehörigen oder ambulanten Diensten versorgt werden. Gerade im ländlichen Raum ist ein funktionierender Fahrdienst Voraussetzung dafür, dass pflegebedürftige Menschen überhaupt eine Tagespflege besuchen können.

NEVAP-Vorsitzender Sven Schumacher erläutert: „Die Beförderung durch die Fahrdienste ist im Sozialgesetzbuch verbindlich geregelt. Sie gehört mit zu der Versorgungsleistung der Tagespflegen – und sind eben keine geschäftsmäßige Personenbeförderung. Das führt zu Pflichten, die für Taxi- und Mietwagenverkehr entwickelt wurden und einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand, den die Einrichtungen zunehmend schlecht bewältigen können.“

Gefordert wird eine bundesweit einheitliche Regelung, die eine Anpassung der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Fahrdienste der Tagespflege nach Paragraf 41 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI beinhaltet. Ein entsprechendes Schreiben ging im Juli 2026 an das Bundesverkehrsministerium.

Bianca Pütsch leitet die Tagespflegen der Diakoniestationen Harz-Heide gGmbH. Sie hat die Initiative mit weiteren betroffenen Einrichtungen und Trägern im Landkreis Gifhorn auf den Weg gebracht: „Ohne einen funktionierenden Fahrdienst verlieren viele ältere Menschen den Zugang zur Tagespflege. Gleichzeitig werden pflegende An- und Zugehörige stärker belastet und der pflegepolitische Grundsatz „ambulant vor stationär“ gerät zunehmend unter Druck. Es geht uns nicht um eine Sonderregelung für einzelne Träger, sondern um eine bundesweit praktikable und rechtssichere Lösung für alle Tagespflegeeinrichtungen.“

*KI gestützt Ermittlung (Werte statistisches Bundesamt)