10.03.2023

NEVAP warnt: Geplante Pflegereform löst nicht die Probleme der Pflgebedürftigen

Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege (NEVAP) kritisiert den vorliegenden Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) als völlig unzureichend.

Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege (NEVAP) kritisiert den vorliegenden Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) als völlig unzureichend.

„Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele für eine umfassende nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung sind in diesem Entwurf nicht enthalten“, bemängelt NEVAP-Vorsitzender Sven Schumacher, der Staat zieht sich aus der Verantwortung und belastet weiterhin einseitig Beitragszahlende und Menschen mit Pflegebedarf.“

Die Anpassungen beim Pflegegeld und den ambulanten Pflegesachleistungsbeträgen in mehreren Stufen fingen die Kostensteigerungen nicht auf, so Schumacher. Auch die Steigerungen der gestaffelten Leistungszuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 1.1. 2024 um fünf bis zehn Prozent würden den Pflegebedürftigen nur kurzfristig eine Entlastung bringen. „Um die Kostensteigerungen durch höhere Löhne und allgemeine Teuerungen auch nur annähernd auffangen zu können, reicht dies alles nicht,“ konstatiert der NEVAP-Vorsitzende.

„Die vom Gesetzgeber vorgesehene Verbesserung der Personalausstattung ist damit ebenfalls nicht finanziert. Selbst wenn es genügend Personal dafür gäbe, reicht die vorgesehene Leistung der Versicherung nicht aus, um die damit verbundenen Mehrkosten auch nur annähernd zu decken“, ergänzt Stefanie Schwinge-Fahlberg, stellvertretende Vorsitzende des NEVAP. Dies führe zu einer weiteren Belastung der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.

Der NEVAP fordert von einer Pflegereform zur Entlastung der Pflegebedürftigen:

  • Versicherungsfremde Leistungen, wie die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger müssen aus Steuermitteln finanziert werden.
  • Kosten der Behandlungspflege müssen von der Krankenversicherung finanziert werden.
  • Die Bundesländer müssen verpflichtet werden, die Ausbildungskostenumlage zu tragen und die vollständigen Investitionskosten der stationären Altenpflege zu übernehmen.