Kürzung bei den Freiwilligendiensten verschärft Fachkräftemangel in der Pflege

NEVAP-Vorsitzender Sven Schumacher
NEVAP-Vorsitzender Sven Schumacher

Der Anfang September vorgelegte Haushaltsentwurf sieht drastische Einschnitte im sozialen Sektor vor. Davon betroffen sind auch die Freiwilligendienste. Gekürzt werden sollen unter anderem die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um 78 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und um weitere 35 Millionen im Folgejahr.

„Durch die Freiwilligendienste werden junge Menschen mit sozialen und pflegerischen Berufen in Kontakt gebracht und nicht wenige entscheiden sich danach für eine Ausbildung“, erklärt NEVAP-Vorsitzender Sven Schumacher die Situation. „In der Pflege ist dies ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Nachwuchsgewinnung. Die geplante Kürzung wird die Situation im Pflegebereich nachhaltig zusätzlich schwächen“. Dies stehe im deutlichen Gegensatz zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben „die Freiwilligendienste nachfragegerecht auszubauen“, so Schumacher.

Die Pflege ist in besonderer Weise durch den demografischen Wandel herausgefordert und benötigt dringend Fach- und Arbeitskräfte. In Niedersachsen leisten jedes Jahr rund 5.300 Personen ihren Dienst als FSJ oder BFD. Mindestens 60 Prozent aller Teilnehmenden beginnen nach dem Freiwilligendienst eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen Bereich.

Stefanie Schwinge-Fahlberg, stellvertretende NEVAP-Vorsitzende: „Die Freiwilligendienste leisten in den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung sowie dem Einblick in Berufsfelder der Pflege und sozialen Arbeit einen wichtigen Beitrag. Unsere diakonischen Pflegeeinrichtungen bieten als Einsatzstellen vielen Freiwilligen eine hochwertige Begleitung an, auch um junge Menschen für die Arbeit in der Pflege zu interessieren.“ Dort zu kürzen, schwäche die Bemühungen, die Attraktivität der pflegerischen Berufe erlebbar zu machen und zu stärken.

Der NEVAP appelliert daher dringend an die niedersächsischen Abgeordneten in Bundestag und Bundesrat, den Haushaltsentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren nachzubessern.

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